Monatszeitung für Selbstorganisation
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Projekt Selbstverwaltung & Recht
Vom 25. bis 27.10. fand
die erste durch uns organisierte ,,Fortbildung von Beraterinnen und Beratern
selbstverwalteter Betriebe und Projekte" statt. Anlaß genug, über Ziele
und Aktivitäten des „Projekts Selbstverwaltung & Recht" (PSR) in der
CONTRASTE zu berichten: PSR - das sind wir: drei Frauen, eine Sekretärin und zwei Juristinnen
- die seit Anfang Januar 85 am ZERP
(Zentrum für Europäische Rechtspolitik) in Bremen arbeiten. Finanziert durch
den Europäischen Sozialfonds, ist unsere Aufgabe, zur Weiterqualifizierung von
Beratern beizutragen - im EG-Jargon heißt das: ,,Aufbau eines Unterstützungsprojekts
für Entwicklungsberater örtlicher Beschäftigungsinitiativen". Was der EG in diesem Fall teuer ist, kann uns nur recht sein...
Beraterfortbildung beinhaltet für uns nicht allein juristisches Wissen zu
vermitteln und Informations- und Beratungsstelle für juristische Fragen zu
sein, sondern ebenso einen Rahmen für Informations- und Erfahrungsaustausch zu
bieten, mit anderen Beratern und Beraterinnen neue Ideen auszuhecken. Uns geht
es um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für selbstverwaltete Betriebe und
Projekte - dabei setzen wir auf der Ebene des ,,Beratungswesens" an. Drei Arbeitsschwerpunkte haben sich bei uns herausgebildet: 1. Informations- und Dokumentationsstelle
Wir sammeln nicht nur Verwaltungs-, Gerichtsentscheidungen und
Literatur, die für die Selbstverwaltung relevant sind, sondern recherchieren
auch bei den entscheidenden Instanzen und den Meinungsmachern (Handwerkskammer,
Behörden, Verbänden, Parteien. Forschungseinrichtungen etc.). Als Juristinnen
verfolgen wir insbesondere auch Rechtsentwicklungen. Auf Anfrage können wir zu bestimmten Themen aus dem Sozial-,
Gewerbe-, Gesellschafts-, Vereinsrecht usw. Literatur angeben bzw. dient uns die
Materialsammlung für unsere weiteren Schwerpunkte. 2. Beratung
Rechtsberatung in Einzelfällen können und dürfen wir nicht leisten.
Wir betreuen keine einzelnen Betriebe oder Projekte, sondern erarbeiten
Gutachten, Stellungnahmen und Entwürfe für einzelne Berater und Beraterinnen
zu eher übergeordneten rechtlichen Themen aus der Selbstverwaltung. So beschäftigen
wir uns z.B. mit Grenzen und Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung von
Vereinen, Eignung des Vereins als kapitalneutralisierender Instanz, den
rechtlichen Anforderungen, um ein Handwerk zu betreiben, der Stillen
Gesellschaft als Finanzierungsinstrument, Alternativen zur Sozialversicherung...
ABM, den Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen etc. Nur - die eigentlichen Fragen der Selbstverwaltung können nicht
rechtlich beantwortet werden. Zum einem sind die Probleme hauptsächlich
sozialer, wirtschaftlicher und potitischer Natur. Zum anderen stellt sich gerade
die Rechtsordnung besonders sperrig gegen kollektive Entscheidungs- und
Eigentumsstrukturen. Entsprechend fantasievoll, doch gleichermaßen
juristisch-solide, müssen wir mit ihr umgehen. Es bleibt nicht aus, daß wir
auch als „Meinungsmacherinnen" für rechtspolitische Schritte auftreten
(z.B. Vorschläge für
Gesetzesinitiativen zu entwickeln). Eine solche Rolle bringt zwar Spaß, aber
sie ist nur dadurch produktiv, daß wir die gewisse Rückkopplung in der
„Szene" (Netzwerk, BiS in Bremen) funktioniert und weil wir auch zu
diesen Fragen mit anderen Beratern zusammenarbeiten. 3. Forum für Weiterbildung und Austausch
Die Beraterfortbildungen sind der ,,Umschlagsplatz" von Wissen,
Erfahrungen und Informationen. Zugleich sind sie schlicht Treffen, an denen frau
und man sich mal wiedersieht - und auf denen Diskussionen geführt werden: Von
der Finanzierung über Fachthemen bis hin zum politischen Selbstverständnis von
Beratung. Beide Seiten der Medaille, die professionelle und politische, sind auf
dem ersten Seminar zum Zuge gekommen - und das ist gut so. Wir haben nicht vor,
zum Trainingsinstitut für Berater der NEUen Selbständigen zu werden! Das nächste
Beraterseminar wird übrigens im Februar oder März stattfinden. Wir bereiten die Fortbildungen inhaltlich durch die Herausgabe von
Rundbriefen vor und nach. Gleichzeitig dokumentieren wir in ihnen unsere
Beratungsarbeit, d.h. wir veröffentlichen Stellungnahmen zu den Themen, die als
Anfragen seitens der Berater an uns herangetragen werden. Wir wollen darüber
auch verstärkt aktuelle Informationen bereitstellen (Finanzierungstöpfe,
wichtige Gerichtsentscheidungen u.v.a.m.). Zudem hoffen wir, daß wir den
Rundbrief auch mit Beiträgen aus der Beraterszene füllen können. Langfristig
könnte er sich so zu einer Art Fachzeitschrift für die Beratungsarbeit in
selbstverwalteten Betrieben und Projekten entwickeln. Im Juli ist die erste Ausgabe erschienen, die wir an alle uns bekannte
Berater und Beraterinnen, den Netzwerken und an die Wissenschaftsläden
verschickt haben. Im Dezember wird die Nr. 2 mit der Aufarbeitung des Seminars
in Göttingen herauskommen. Wer Interesse daran hat, möge sich an uns wenden: PROJEKT SELBSTVERWALTUNG & RECHT, ZERP, Universitätsallee GW l,
2800 Bremen 33, Telefon (04 21) 218 28 28, -28 29. Annegret Bötel, Gertrud Janzet-Bertzbach, Helga Zeug |
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