Sie ist da - die Haftungsassoziation
Haftungsassoziation eG
- Bürgschaftsbank für selbstverwaltete Betriebe gegründet
Nach fast zwei Jahren Vorlauf (auf der Verhandlungsebene) gelang am 20.
November 1985 der große Durchbruch. Mit der offiziellen Gründung der
Bürgschaftsbank für selbstverwaltete Betriebe, Haftungsassoziation eG, wurde
ein weiterer Meilenstein im Netz autonomer und solidarischer
Finanzierungsinstrumente gelegt. Nach dem Spendenkonzept von Netzwerk
Selbsthilfe, dem Zuschuß- und Darlehenskonzept der ökofonds und dem Modell der
Direktkreditvermittlung wurde nun - mit Hilfe der evangelischen Kirche und der
öffentlichen Hand ein Kreditinstitut für die Vergabe von Bürgschaften
eingerichtet.
Diese Spezialbank wird selbstverwalteten Betrieben - oder im EG-Jargon: „unkonventionellen
Beschäftigungsinitiativen" - bei Finanzierungsproblemen mit den
notwendigen Sicherheiten zur Seite stehen.
Doch bis dahin war es ein weiter Weg. Seit Anfang 1984 wurde mit Vertretern
der evangelischen Kirche über die Umsetzung des Konzeptes Haftungsassoziation
verhandelt. Im Juni 84 gab es dann den entscheidenden Vorstoß. Die Synode der
evangelischen Landeskirche beschloß, die notwendigen finanziellen
Voraussetzungen zur Gründung einer solchen Bürgschaftsbank zu schaffen -
sofern auch die öffentliche Hand ihren Beitrag dazu leistet, sprich:
Rückbürgschaften gewährt. Dann ging es in den Verhandlungen hin und her. Wenn
die Kirche in einer Sache überzeugt worden war, warf der Senat ein neues
Problem auf und umgekehrt. Im Frühjahr schließlich – wir schrieben bereits
1985 – beschloß der Senat (die Wirtschaftsverwaltung) die Gewährung von
Rückbürgschaften, woraufhin die 85er Synode ihren Beschluß bestätigte und
mit der Hingabe von l Mio. DM Startkapital konkretisierte. Allerdings mußte aus
haushaltstechnischen Gründen die Geschäftsaufnahme auf Anfang 1986 verschoben
werden. Da es diese Form der Rückbürgschaftsgewährung bisher in Berlin nicht
gibt, mußte ein Vorschaltgesetz zum Haushalt 1986 eingebracht werden.
Seitdem läuft der Count-Down. Es mußten Gespräche mit der Kreditaufsicht
und dem Berliner Genossenschaftsverband geführt werden und schließlich war
notwendig, noch zwei qualifizierte Bankleiter zu finden. Qualifiziert heißt:
mit einschlägiger Leitungserfahrung. Die Kreditaufsicht hat immerhin
zugebilligt, daß nur einer der beiden Vorständler hauptamtlich tätig sein
muß.
Schließlich konnten nun zu unserem Finanzierungskongreß die notwendigen
Voraussetzungen erfüllt werden, um die Haftungsassoziation zu gründen. Ein
Termin für die erste Bürgschaftssitzung kann bislang noch nicht genannt
werden.
Die vielen Details dieser Bürgschaftseinrichtung - Funktionsweise, Gremien,
Satzung, Bürgschaftsrichtlinien - haben wir in einer Broschüre
zusammengestellt, die bei STATTwerke - gegen eine Schutzgebühr von 2,- DM –
angefordert werden kann.
MiM