Monatszeitung für Selbstorganisation
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GERICHTLICHER ERFOLG FÜR HEIDELBERGER LEHRAMTSBEWERBER"Eine schallende Ohrfeige für die Kultusbürokratie"Das Oberschulamt Karlsruhe hat Michael Csaszkóczy zu Unrecht die Einstellung in den Schuldienst des Landes wegen Zweifel an seiner Verfassungstreue verweigert. Dies hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) am 14.3.2007 entschieden. Redaktion Heidelberg - Das Land ist nun verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Einstellung in den Schuldienst unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Diese Entscheidung ist jedoch nur ein Teilerfolg, es bleibt abzuwarten, wie die Kultusbürokratie nun reagiert. Michael Csaszkóczy hatte sich im Sommer 2002 in Heidelberg beim Oberschulamt um eine Stelle als Realschullehrer im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beworben. Trotz Bestnoten war ihm jedoch die Einstellung verweigert worden. Zur Begründung verwies die Behörde damals auf Michael Csaszkóczys Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD). Die Gruppe wird vom Verfassungsschutz als "linksextrem" eingestuft und bezeichnet "Militanz als legitimes Mittel im Kampf um Befreiung". Bei der mündlichen Verhandlung wollte sich Michael Csaszkóczy von dieser Aussage aus "Respekt vor den Menschen, die im Dritten Reich Widerstand geleistet haben", nicht distanzieren. Mit Blick darauf verwies der Vorsitzende Richter Klaus Brockmann schon in der Verhandlung darauf, dass sich Michael Csaszkóczy in der Jugendarbeit gegen rechte Gewalt engagiert und in Heidelberg deshalb für die Verleihung der Bürgermedaille für Zivilcourage vorgeschlagen worden war. Der Kläger wird seit 1992 vom Verfassungsschutz beobachtet, konkrete Rechtsverstöße konnten ihm aber nicht nachgewiesen werden. Der "freie zusammenschluss von studentInnenschaften" (fzs) begrüßte das Urteil und sieht darin eine "Stärkung der Meinungsfreiheit und des Engagements gegen Faschismus". Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Nele Hirsch, sprach von einer "Blamage für die baden-württembergischen und hessischen Unionspolitiker". Diese hätten offenbar eine richterliche Erklärung gebraucht, "um zu begreifen: Antifaschismus ist kein Verfassungsdelikt". Auch in Hessen war gegen Michael Csaszkóczy ein Berufsverbot verhängt worden. Mit Erleichterung reagieren die drei Bürgerrechtsorganisationen, die das gerichtliche Berufsverbotsverfahren von Anfang an beobachtet haben, auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg. Mit seinem Urteil hat der VGH den Bescheid des Oberschulamtes aus dem Jahre 2004 aufgehoben, mit dem dem Heidelberger Lehramtsbewerber Michael Csaszkóczy die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst verwehrt worden war. Auch das erst-instanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das dieses Berufsverbot mit einer illiberalen, staatsautoritären Diktion gerichtlich absegnete, wird damit entsprechend abgeändert. Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner, der im Auftrag der Internationalen Liga für Menschenrechte, des Komitees für Grundrechte und Demokratie und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins den Prozess beobachtet hat, zu dem Urteil: "Der VGH hat dem Oberschulamt in aller Deutlichkeit attestiert, Michael Csaszkóczy zu Unrecht die Einstellung in den Schuldienst des Landes wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue verweigert zu haben. Das Berufungsgericht wirft der Behörde letztlich Einseitigkeit und Unfähigkeit bei der Würdigung von Sachverhalt und Person des Klägers vor." So bemängelt der VGH, dass das Oberschulamt wesentliche Beurteilungselemente, wie etwa das Verhalten des Klägers im Vorbereitungsdienst, nicht hinreichend berücksichtigt habe. Das Amt sei "den Anforderungen an eine sorgfältige und vollständige Würdigung des Sachverhalts und der Person des Klägers nicht gerecht geworden", heißt es in der Verlautbarung des VGH. Die dem engagierten Antifaschisten von der Behörde vorgehaltene "Sündenliste", die vom Verfassungsschutz des Landes zusammengestellt worden war, sei "nicht geeignet, die Annahme mangelnder Verfassungstreue zu rechtfertigen" - schließlich handelte es sich dabei ausschließlich um die Wahrnehmung verfassungsrechtlich verbriefter Grundrechte. Die Bürgerrechtsorganisationen werten dieses Urteil als eine "schallende Ohrfeige für die baden-württembergische Kultusbürokratie und das Verwaltungsgericht Karlsruhe - und als Signal gegen Versuche, die Berufsverbotspraxis vergangener Jahrzehnte wiederzubeleben." Jetzt ist das Land Baden-Württemberg am Zug, das dazu verurteilt wurde, den Antrag des Klägers auf Einstellung in den öffentlichen Schuldienst unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Rolf Gössner: "Damit ist die Hoffnung verbunden, dass nicht noch einmal aus Gesinnungsgründen mit der Lebenszeit von Michael Csaszkóczy so schamlos gespielt wird." |
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