Monatszeitung für Selbstorganisation
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WIEN: KRIMINALISIERUNGSSTRATEGIE DES VERFASSUNGSSCHUTZES GING NICHT AUFStudierende freigesprochenAm 20. Oktober 2009 wurde die Akademie der bildenden Künste in Wien besetzt, am 22. Oktober das Audimax der Uni Wien, es folgten eine Reihe von Uni-Besetzungen in ganz Mitteleuropa und in den folgenden Wochen und Monaten weltweit Besetzungen und Proteste im Bildungsbereich. Von Brigitte Kratzwald, Red. Österreich # Studierende der Akademie der bildenden Künste beteiligten sich in Folge an verschiedenen Aktionen gegen Rechtsextremismus und Rassismus und solidarisierten sich auch mit anderen Gruppen, z.B. Arbeitsloseninitiativen. Das reichte aus, um ins Visier des Landesamts für Verfassungsschutz und Landesverteidigung (LVT) zu geraten. Als bei einer Protestaktion vor der Filiale des Arbeitsmarktservice (AMS) in der Redergasse in Wien in der Nacht auf den 28. Juni 2010, an der ebenfalls Studierende der »Angewandten« teilnahmen, zwei Plastikmülleimer in Flammen aufgingen, war endlich ein Grund gefunden, einzuschreiten. Es kam zu Hausdurchsuchungen in verschiedenen WGs und einem linken Kulturzentrum, vier Personen wurden verhaftet, in U-Haft genommen und nach §278 wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Als Beweismittel dafür diente unter anderem ein beschlagnahmtes Video über die Abschiebung eines Asylbewerbers, das die Studierenden im Rahmen ihrer künstlerischen Ausbildung gedreht hatten. Daraus wurde die Absicht der Befreiung eines Schubhäftlings konstruiert. Erst im August wurden die Verdächtigen nach mehreren Wochen U-Haft freigelassen. Im Dezember 2011 schließlich wurde die Anklage wegen Terrorismusverdacht fallen gelassen, sie beschränkte sich nun »nur« noch auf versuchte Brandstiftung. Am 13. März 2012 begann der sogenannte AMS4-Prozess gegen die vier Studierenden. Der Prozess endete am 27. Juli mit einem Freispruch der Angeklagten, in keinem Fall konnte nachgewiesen werden, dass sie am Tatort anwesend oder in die konkreten Vorfälle verwickelt gewesen waren. Im Tatvideo, mit dessen Hilfe die Ankläger die Identität der Täter unter Beweis stellen wollten, waren keinerlei Erkennungsmerkmale sichtbar. Ans Licht kamen bei der Verhandlung aber auch die zweifelhaften Ermittlungsmethoden und Kriminalisierungsstrategien LVT. Bereits seit Mai 2010 wurden – ohne konkrete Verdachtsmomente, ausschließlich auf Grund ihres gesellschaftskritischen Engagements – gegen mehrere Studierende verdeckte Ermittlungen aufgenommen, Telefone und Computer wurden ohne deren Wissen überwacht. Sowohl die Rufnummerdatenerfassung als auch Logauswertungen der Computer erwiesen sich jedoch letztlich als entlastend für die Angeklagten. Die Verteidigerin betonte in ihrem Schlussplädoyer, »dass sich die von der Anklage hervorgebrachten Indizien als teils erfunden oder falsch dargestellt, teils nicht beweisbar, und alle als entlastend herausstellten. Neben dem Tatvideo sind auch die ZeugInnenaussagen null und nichtig für die Beweisführung der Staatsanwaltschaft.« Die Staatsanwältin versuchte in ihrem Schlussplädoyer nochmals das Verfahren mit der Teilnahme der Angeklagten an »einschlägigen Demonstrationen « zu legitimieren; ein Vorgehen, dass die Verteidigerin in der Nähe einer »Gesinnungsüberprüfung« sieht. Sie kommt zu dem Schluss, dass in diesem Prozess die politische Haltung der Angeklagten der Grund dafür war, ins Visier zu geraten und – auf Grundlage von §278 – als »TerroristInnen« observiert und verfolgt worden zu sein. Angesichts dessen ist es schockierend, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch nicht einfach akzeptiert, sondern mit dem »Vorbehalt einer Nichtigkeitsbeschwerde « gegen das Urteil Einspruch erhebt. Dazu die Linzer Strafrechtswissenschafterin Petra Velten: »Am rechten Auge ist man vielfach blind, am linken hingegen nimmt man das Vergrößerungsglas «. Quellen: http://fightrepression2010.lnxnt.org http://derstandard.at/1324170366229/Hintergrund-Keine-Terroranklage-gegen-Studierende |
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