Neues in Sachen Ökobank
Am 28. September 1985 fand in der Krebsmühle
in Oberursel die 2. Mitgliederversammlung des Vereins Freunde und Förderer der
Ökobank statt.
Auch hier meldeten die Frauen vehement ihren
Anspruch an, aktiv an der Gestaltung der zukünftigen Vereinsstrukturen
mitzuwirken.
Am Vorabend der Mitgliederversammlung versuchte der amtierende Vorstand noch
einmal, sich auf ein Regionalisierungsmodell zu verständigen - ohne Erfolg.
Zur gleichen Zeit waren die Frauen zu einer getrennten Sitzung
zusammengekommen und ihnen gelang in wenigen Stunden, wozu sich der Vorstand in
all den Monaten zuvor nicht in der Lage gesehen hatte: einen
Regionalisierungsvorschlag zu erarbeiten, der (zumindest für alle anwesenden
Frauen) konsensfähig war.
In ihm tritt an die Stelle des Bundesvorstandes der Delegiertenrat der
Länder: Dieser Delegiertenrat berät und kontrolliert einen achtköpfigen
Vorstand, der für bestimmte Fachgebiete und nach Qualifikation direkt von der
Mitgliederversammlung gewählt wird. Der Delegiertenrat kann dem Vorstand das
Mißtrauen aussprechen und für seine Neuwahl die Mitgliederversammlung
einberufen.
Diesem Vorschlag stimmte am darauffolgenden Tag die Mitgliederversammlung mit
großer Mehrheit zu. Allerdings nur unter der Voraussetzung, daß sie nach vier
Monaten erneut zusammentritt, um das Ergebnis dieser Entscheidung zu
überprüfen.
Die Mitgliederversammlung wählte den bisherigen Vorstand komplett ab und
beschloß weiter, das Recht auf Stimmendelegation aus der Satzung zu streichen.
Gleichzeitig bekundete sie die Absicht, in Zukunft die Mitgliederversammlung
von Land zu Land rotieren zu lassen.
Der Text der beschlossenen Satzungsänderungen:
§ 6 neue Fassung:
Organe des Vereins sind: 1. Die Mitgliederversammlung 2. Der Delegiertenrat
3. Der Vorstand, bestehend aus mindestens 7 Vorsitzenden, von denen eine/r
der/des Kassenreferentin/ten wahrnimmt. . . {weiter alter Text)
§ 7a eingefügt nach § 7:
Der Delegiertenrat Der Delegiertenrat wird von den Ländern und Regionen
beschickt. Auf jedes Bundesland fallen 2 bis 4 stimmberechtigte Delegierte. Der
Delegiertenrat soll geschlechterparitätisch besetzt sein. Die Sitzungen des
Delegiertenrates sind vereinsöffentlich. Die Aufgaben des Delegiertenrates
bestehen aus Beratung und Kontrolle des Vorstandes. Der Delegiertenrat ist
befugt, dem Vorstand das Mißtrauen auszusprechen und muß dann eine
Mitgliederversammlung einberufen.
(Die Einfügung des § 7a wurde mit 70 Stimmen gegen 14 Enthaltungen
angenommen. Gegenstimmen gab es keine.)
§ 9 Es wurde mit großer Mehrheit gestrichen:
Das Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen kann auch durch einen mit
schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausgeübt werden.
Im nächsten Satz wurde gestrichen:
... und vertreten.
Zu Revisoren wurden gewählt: Peter Bauer, Frankfurt Andreas Einberg,
Bielefeld
In den Vorstand wurden gewählt (für die einzelnen Bereiche): Werbung:
Kerstin Schaper, Frankfurt; Finanzen: Helmut Richter, Frankfurt; Bankwesen: Rudi
Freidinger, Frankfurt; Strukturpolitik: Ricarda Buch, Berlin; PR/Contraste/lnfo:
Beate Nilsson, Frankfurt; Ökologie: Michael Berger, Freiburg; Interne
Diskussion: Andrea Goymann, Bielefeld; Selbstverwaltung: Karl Bergmann,
Oberursel
Ricarda Buch und Beate Nilsson bekundeten die Absicht, mit ihren jeweiligen
unterlegenen Gegenkandidaten - Thomas Ehrmann (Berlin) für den Bereich der
Strukturpolitik und Ulrich Waltz (Berlin) für den Bereich PR/Contraste/Info -
diese Gebiete gemeinsam zu bearbeiten.
Außerdem wurden drei Anträge von Helmut Richter mit großer Mehrheit
angenommen:
1. Alle Wahlämter des Vereins - sowohl des Bundesvereins als auch aller
seiner Gliederungen - sind ehrenamtlich. Niemand darf in einem Bundesvorstand,
Landesvorstand oder ein ähnliches Entscheidungsamt gewählt werden, wenn er
oder sie gleichzeitig von irgendeiner Gliederung unseres Vereins Einkommen oder
Aufwandsentschädigung bezieht Auslagenerstattung ist selbstverständlich
gestattet.
2. Die Mitarbeit im Verein oder einer seiner Gliederungen allein
prädestiniert niemanden dazu, später in der Ökobank selbst oder in
irgendwelchen Beiräten oder ähnlichen Institutionen in ihrem Umfeld eine
Stelle zu bekleiden.
3. Ämterhäufung innerhalb des Vereins und seiner sämtlichen Gliederungen
ist verboten. Niemand darf gleichzeitig z.B. im Bundesvorstand und in einem
Landesvorstand sein.
Der neue Vorstand hat ganze vier Monate Zeit nachzuweisen, daß er
entscheidungsfähiger ist und effektiver arbeitet als der alte Vorstand. Dem
Delegiertenrat bleiben ebenfalls ganze vier Monate, um den Nachweis anzutreten,
daß er seinen Auftrag "Beratung und Kontrolle" wirksamer wahrnimmt
als es der alte Bundesvorstand getan hat.
Die erste Sitzung des Delegiertenrates wird in ca. 6 Wochen in Bayern
stattfinden. Ihr Thema wird sein: Finanzsituation des Vereins / Finanzausgleich
zwischen Bundesverband und Landesverbänden.
Wir hoffen, daß auch die Landesverbände Bayern und Schleswig-Holstein, die
mit ihren Anträgen auf Beibehaltung eines Bundesvorstandes keine Mehrheit
erhalten haben, diesen Versuch eines Neuanfangs aktiv unterstützen. Dann
können wir alle nach vier Monaten ein objektives Resümee ziehen.
Büro Ffm