Nordrhein-Westfalen
Kreditvermittlung
Seitdem die Stattwerke Berlin erfolgreich die
ersten privaten Kreditvermittlungen durchgeführt hat, bildet dieser Komplex
einen Schwerpunkt innerhalb der "Netzwerkszene". Verschiedene
Netzwerke diskutieren beispielsweise in NRW die Möglichkeit der
Kreditvermittlung mit Landesbürgschaftstopf, gebildet aus Beiträgen der
Netzwerke und aus dem Ökofonds (?).
Von Jupp Wiechers, Netzwerk Münster -
Dieser Vorschlag vom Netzwerk Münsterland wird am Januar
der Mitgliederversammlung vorgestellt. Wir gehen davon aus, daß innerhalb des
Bereichs private Kreditvermittlung im Einzugsgebiet NRW unzureichende
Erfahrungen gemacht worden sind. Gleichzeitig sehen wir die private
Kreditvermittlung (vermittelt über die jeweiligen Netzwerke) als Notwendigkeit
für den zunehmenden Kreditbedarf alternativer Projekte. Wir würden es
begrüßen, wenn die regionalen Netzwerke mit diesen neuen Formen der
Kapitalbeschaffung initiativ werden und ihr jeweiliges Erfahrungsspektrum
ausbauen. Wir halten es für sinnvoll, eine übergeordnete Struktur (Bundes-,
Landes-Ebene) aus diesen Erfahrungen wachsen zu lassen. Um
eine Struktur der privaten Kreditvermittlung größeren Umfangs wachsen zu
lassen, schlagen wir vor:
1. Die Kreditvermittlung wird direkt und verantwortlich von
den jeweiligen Netzwerken durchgeführt. Ziel ist, sowohl die Akquisition - für
oder mit den Projekten - nach Kapital durchzuführen, als
auch als Beobachter den entsprechenden Vereinbarungen beizuwohnen. Das Projekt
muß die Gewähr bieten, vereinbarte Zins-, (ca. 4%) und Tilgungsleistung
planmäßig zu erfüllen. Eine entsprechende Wirtschaftsprüfung führt das
Netzwerk oder beauftragte Berater durch.
2. Die Kredite werden nach schon bekanntem Muster durch
private Bürgschaften über 1.000,-- DM, in begründeten Ausnahmefällen bis
maximal 5.000,-- DM abgesichert. Um die Netzwerke stärker in die Verantwortung
mit einzubinden beschließen wir (bislang die Aktiven in Münster):
Die Netzwerke verpfänden die Hälfte ihrer jeweiligen
Jahreseinnahme, für den Fall, daß Kredite nicht planmäßig getilgt werden
können und zahlen mit dem verpfändeten Teil Zins und
Tilgung in der vereinbarten Weise weiter ab. Diese Vorgehensweise ermöglicht
unter Umständen ein Ablassen von dem Einsammeln der privaten Bürgschaften.
Wir versprechen uns davon:
a) eine genauere Überprüfung der ökonomischen
Tragfähigkeit des Projekts und eingeschränkte Risikobereitschaft.
b) Wir verschaffen uns ein Übungsfeld mit relativ sicheren
Projekten.
c) Einen umfangreichen Schutz für private Kreditgeber, ohne
neue Formalstrukturen (Haftungsassoziation).
d) Wenn alles "gut" geht, findet bei der laufenden
Geldvergabe keine Beeinträchtigung statt.
e) Selbst bei Zahlungsunfähigkeit eines Projekts steht für
die Reproduktion des Netzwerks und einer eingeschränkten Vergabepraxis immerhin
noch der halbe Jahrestopf zur Verfügung.
f) Die in dem Modell angelegte Regionalisierung (und damit
evtl. auch der Beeinträchtigung größerer Projekte) gewährleistet zudem eine
hohe Transparenz der Entscheidung.
4. Die Kreditvermittlung wird zudem der Summe nach begrenzt
und zwar in der Gesamtvermittlungsmöglichkeit auf das 10fache der halben
Jahreseinnahme. (Bei 40.000 DM Jahreseinnahme = 20.000 DM
Bürgschaftssumme mal 10 = 200.000 DM). Damit ist ein erfahrungsgemäßer
Tilgungsausfall in Höhe von 10% abgedeckt. Bei sorgsamer Prüfung
der Projekte hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit dürfte diese
"statistische Größe" der Realität sehr nahe kommen. Ist die
Obergrenze (200.000) erreicht, können nur noch in Höhe der jeweiligen
Jahrestilgung der Projekte Darlehen neu vermittelt werden.
5. Die einzelne Projektförderungssumme darf (für Münster)
die Summe von 40.000 DM nicht übersteigen.
6. Die Laufzeit der Darlehen beträgt maximal 6 Jahre. Werden
längere Zeiten zur Tilgung vereinbart, entfällt für den Betrag, der über die
6 Jahre hinausgeht, die Netzwerkbürgschaft.
7. Sind Privatbürgschaften zur Absicherung des Kredits
hinzugezogen worden, siegt die Realisierung der abgegebenen Bürgschaft beim
betroffenen zahlungsunfähigen Projekt und beim Netzwerk
gleichermaßen.
8. Die Netzwerke versuchen gemeinsam, Rückbürgschaften bei
freien Verbänden, Kirchen, Ökofond, sonstigen Einrichtungen für den Fall, der
über den kalkulierten Tilgungsausfall ( 10% ) hinausgeht,
zu erhalten.
Durch oben aufgeführtes Modell erhalten alle NRW-Netzwerke
von einander unabhängig und dem jeweiligen Erfahrungsstand angemessene
Möglichkeit, den Bereich Kreditvermittlung relativ
unproblematisch mit fest eingegrenzten Werten zu erschließen und bietet zudem
die Chance, Strukturen von unten wachsen zu lassen. Hiermit erschließt sich
dann ein Hauptanliegen des NETZWERKS MÜNSTERLAND.