Monatszeitung für Selbstorganisation
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POLIZEIATTACKE AUF JOURNALISTENJustiz knickt einDas Gerichtsverfahren um die Polizeiattacken auf einen Freien Journalisten in Gießen am 1. April 2007 wurde am 18.12.2008 in der Hauptverhandlung auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Bereits im Vorfeld war durch den Verwaltungsgerichtshof Hessen festgestellt worden, dass das Vorgehen der Polizei gegen den Journalisten rechtswidrig war. [1] Gießen/Magdeburg/Red. Heidelberg # Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs geht hervor, »dass die Festnahme, die anschließende Identitätsfeststellung auf der Wache und der Platzverweis unverhältnismäßig und damit rechtswidrig waren. (...) Mit ihrer Erklärung, dass die genannten Maßnahmen unverhältnismäßig waren, hat die Beklagte (d. Verf.: das Polizeipräsidium Mittelhessen) eingeräumt, dass die in Rede stehenden Maßnahmen rechtswidrig waren.« Trotz der eindeutigen Rechtslage hatte die Staatsanwaltschaft Gießen ein Bußgeldverfahren gegen den Journalisten aufrecht erhalten. Vorwurf: Verstoß gegen § 111 OWiG – Verweigerung der Personalienangabe. Zwar erfolgte die Verhaftung des Journalisten als Reaktion auf das Vorzeigen seines Presseausweises, aber die Polizei behauptete nun, der Ausweis sei erst im Gewahrsam vorgelegt worden. Eine Überprüfung der Lügen der Polizei umging das Gericht durch die Einstellung des Bußgeldverfahrens. Ungeachtet dessen war die Verfolgung des Opfers des Polizeiübergriffs ohnehin rechtswidrig. Das BVerfG hatte bereits 1995 einen Grundsatzbeschluss verfasst und geurteilt, dass eine Verfolgung der Personalienverweigerung (§ 111 OWiG) nicht zulässig ist, wenn keine Rechtsgrundlage für die Einforderung der Personalienangabe gegeben war. [2] Durch das Zugeständnis der Polizei im Verwaltungsgerichtsverfahren war im vorliegenden Falle bereits geklärt, dass keine Rechtsgrundlage für die Personalienaufnahme bestand. »In Gießen ist die Behinderung der Pressefreiheit unabhängiger Journalisten gang und gäbe. Am selben Ort, dem Gen-Versuchsfeld der Universität Gießen, wurde ein Jahr zuvor ein anderer unabhängiger Journalist in der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert«, so Falk Beyer, der am 1. April 2007 von der Gießener Polizei attackierte Freie Journalist. »Offenbar bemüht sich die hiesige Polizei regelmäßig zuallererst die unabhängige Presse zu entfernen, wenn sie Rechtsbrüche Dritter wittert. Gerade am umstrittenen GenGerstenfeld geschah dies wiederholt. Was hat die Polizei zu verbergen? Wovor hat sie Angst, dass Medienvertreter es nicht mitbekommen sollen?« Am 1.4.2007 leistete sich die Gießener Polizei einen schlechten Aprilscherz: Sie überfiel einen unabhängigen Journalisten, der von einem ortskundigen Gentechnik- Kritiker zu Gießener Gen-Versuchsfeldern geführt wurde. Während der Journalist und die begleitenden Umweltschützer vom öffentlichen Gehweg aus Fotos des Versuchsfeldes aufnahmen, startete die Polizei einen inzwischen rechtskräftig festgestellten rechtswidrigen Übergriff. Dessen Höhepunkt war die Verhaftung aller Anwesenden, als der Journalist sich als Pressevertreter zu erkennen gegeben hatte. Die Deutsche Journalisten Union erhob daraufhin Beschwerde beim zuständigen Polizeipräsidenten. »Die Deutsche Journalistinnenund Journalisten-Union (dju) in ver.di Hessen protestiert gegen die Festnahme von Herrn Beyer (...). Mit Blick auf die Missachtung des Presseausweises von Herrn Beyer bitten wir Sie außerdem um eine Stellungnahme zu diesem Verhalten der beteiligten Polizeibeamten und darüber, wie Sie zukünftig sicherstellen wollen, dass die Vertreter der Presse unbehelligt ihrer Arbeit nachgehen können.« [3] Rechtsmittel gegen die Einstellung des Bußgeldverfahrens sind nicht gegeben. »Richter Dittrich hat sich damit trickreich um die Prüfung der Vorwürfe gegen die systematisch rechtsbrechende Gießener Polizei gedrückt «, so Beyer. Quellen: 1) Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Beschluss vom 19.12.2007, Az.: 8 UZ 2672/07 2) BVerfG: Beschluss vom 7.3.1995, Az.: 1 BvR 1564/92 3) Schreiben der dju in ver.di Hessen an den Polizeipräsidenten Manfred Schweizer, Polizeipräsidium Mittelhessen vom 05.04.2007 |
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